Allgemeine Geschäftsbedingungen

Roland Raab
Danndorf 85
95336 Mainleus

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (als PDF downloaden)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vom 25.07.2005)

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die allgemeine Beschreibung der Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Designstudio Raab, Inhaber Roland Raab, wohnhaft in Danndorf 85, 95336 Mainleus, (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt).

Beim Zustandekommens eines Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt und konkretisiert durch den Vertrag, der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen wird.

Dies trifft insbesondere auf Art, Umfang, Laufzeit und Kündigung eines Auftrags zu sowie die auftragsbezogene Preisgestaltung, sofern Preise nicht bereits in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste als Festpreise ausdrücklich ausgewiesen oder ggf. im Vertrag neu vereinbart wurden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Designstudio Raab sowie deren auftragsbezogene vertragliche Ergänzungen und Konkretisierungen umfassen den Bereich ihrer Dienstleistungen, nämlich:

Entwicklung eines Corporate Designs, (Logo etc.) oder grafischen Konzepts für Werbung
sowie die Entwicklung von Werbekonzepten
Entwicklung von Textkonzepten und Textinhalten.
Entwicklung eines Konzepts für eine Web-Site und dessen Realisation
Erstellung oder Weiterverarbeitung von Grafiken, Fotos, Texten und Sound
Die Einstellung der Web-Site ins World Wide Web auf einem eigenen oder fremden Server

§ 2 Die Pflichten des Auftragnehmers

a) Webdesign und Programmierung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine funktionstüchtige Web-Site im HTML-Format, im Bereich Print eine reproduzierfähige Druckvolage zu produzieren und diese dem Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben bzw. auf einen Internet-Server zu veröffentlichen.

Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglich zugesicherten Leistungen wie folgt in drei Arbeitsphasen:

I. Konzept-Erstellung: Der Auftragnehmer erarbeitet zunächst ein Konzept. Dazu gehören ein Layout-Vorschlag, die Website-Stuktur, die wesentlichen Elemente der Navigation, die Platzierung von Links und – soweit vereinbart – die Einbindung eines E-Mail Fensters bzw. einer Kontaktseite (Formular).

II. Prototyp-Erstellung: Nach Fertigstellung des Konzepts und nach dessen Freigabe durch den Auftraggeber erstellt der Auftragnehmer einen Prototypen der Web-Site auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Der Prototyp muss die Struktur der Web-Site erkennen lassen, die Gestaltungsmerkmale enthalten und die notwendige Grundfunktionalität aufweisen

III. Produktion: Nach Fertigstellung des Prototypen und dessen Freigabe durch den Auftraggeber produziert der Auftragnehmer die endgültige Web-Site.Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Web-Site auf den z.Zt. im gängigen Internet-Standard zu optimieren. Ebenso gilt, wenn nicht anders beschlossen, eine Bildschirmauflösung 800×600 Pixel oder größer als vereinbart.

IV. Fertigstellung der Web-Site: Ein Termin zur Fertigstellung kann von den Parteien vertraglich vereinbar werden. Kann der Fertigstellungstermin aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber zu vertreten hat, dann ist der Auftragnehmer nicht weiter an den Fertigstellungstermin gebunden. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebers gemäß § 3 dieses Vertrages.

b) Print

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine reproduzierfähige Druckvolage zu produzieren und diese dem Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben.

Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglich zugesicherten Leistungen wie folgt in drei Arbeitsphasen:

I. Konzept-Erstellung: Der Auftragnehmer erarbeitet zunächst ein Konzept. Dazu gehören in der Regel ein Layout-Vorschlag aus Bild und Text.

II. Produktion: Nach Freigabe durch den Auftraggeber realisiert der Auftragnehmer die endgültige Version.

III. Fertigstellung: Ein Termin zur Fertigstellung kann von den Parteien vertraglich vereinbar werden. Kann der Fertigstellungstermin aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Auftraggeber zu vertreten hat, dann ist der Auftragnehmer nicht weiter an den Fertigstellungstermin gebunden. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Auftraggebers gemäß § 3 dieses Vertrages.

§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

Wenn nicht anders vereinbart, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die in die Web-Site einzubindenden Inhalte zur Verfügung. In diesem Falle ist allein der Auftraggeber für die Herstellung der Inhalte verantwortlich.

Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Daten.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die einzubindenden Texte als Druckseiten in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet oder in digitaler Form in einem zu vereinbarenden Dateiformat zur Verfügung stellen.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) in ausbelichteter Form (z.B. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet oder in digitaler Form in einem zu vereinbarenden Dateiformat zur Verfügung.

Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, ausschließlich Duplikate, deren Verlust keinen oder nur unwesentlichen materiellen Schaden verursachen, an den Auftragnehmer zu versenden. (Siehe auch § 8 Gewährleistung und Haftung)

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung.

§ 4 Freigabe

Nachdem der Auftragnehmer ein Konzept erstellt hat, das die vertraglichen Anforderungen erfüllt, wird der Auftraggeber diesen Entwurf per schriftlicher Erklärung freigeben.

Nach Fertigstellung des Prototyps der Web-Site durch den Auftragnehmer, die den vertraglichen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Auftraggeber, diesen per schriftliche Erklärung freizugeben.

§ 5 Abnahme

Während der Produktion ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der Web-Site zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme innerhalb von 8 Kalendertagen ab Bekanntgabe verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Web-Site den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Erfolgt in dieser Zeit kein schriftlich begründeter Widerspruch, gelten die betreffenden Bestandteile als abgenommen.

Nach Fertigstellung der Web-Site ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Web-Site auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen bzw. auf den Internet-Server aufzuspielen. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Web-Site innerhalb von 8 Kalendertagen ab Bekanntgabe verpflichtet, sofern die Web-Site den vertraglichen Anforderungen entspricht. Erfolgt in dieser Zeit kein schriftlich begründeter Widerspruch, gilt die Web-Site als abgenommen.

§ 6 Vergütung der erbrachten Leistungen

I. Zur Vergütung können Auftraggeber und Auftragnehmer drei verschiedene Formen vereinbaren: Pauschalvergütung, Abrechnung nach Stundensatz, Vergütung von Einzelleistungen.

II. Vergütung beauftragter Konzepte und Entwurfsarbeiten: Konzeptionelle Arbeiten sind der Hauptbestandteil eines jeden Werkvertrags mit dem Auftraggeber. Entscheidet sich der Auftraggeber nach Abgabe von beauftragten Layouts (Webdesign, Printdesign, Text) für einen anderen Mitbewerber, stellt der Auftragnehmer eine Pauschalvergütung in Rechnung. Die Höhe der Pauschalgütung ergibt sich aus der aktuellen Preisliste, sofern kein anderer Betrag zuvor schriftlich vereinbart wurde.

Beauftragte Änderungen nach erfolgter Abnahme bzw. Freigabe der in § 2 bezeichneten Teilleistungen und der Gesamtleistung sind gesondert zu vergüten. Ohne besondere Regelung wird dann nach Stunden abgerechnet.

Unabhängig von der Vergütungsart ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Auftragnehmers zu vergüten, der dadurch entsteht, weil der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nicht termingerecht nachgekommen ist.

§ 7 Die Zahlungsmodalitäten

Der Auftraggeber leistet auf Anforderung des Auftragnehmers einen Vorschuss von 50 % des Auftragvolumens.

Der Auftragnehmer ist berechtigt nach Fertigstellung einer Arbeitsphase – gemäß § 2 – eine Teilrechnung zu erstellen, die innerhalb von 8 Werktagen zu begleichen ist.

Nach Fertigstellung und Abnahme der Web-Site wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von 10 Werktagen zur Zahlung zu begleichen.

Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ggf. die relevante Web-Site für die Dauer des Zahlungsverzuges aus Web entfernen. Für die Dauer einer solchen Maßnahme kann der Auftraggeber gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Schadensersatzansprüche geltend machen.

§ 8 Urheberrechte und Verwertungsrechte

Der Auftraggeber erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an Design, Foto und Text. Dem Auftragnehmer ist grundsätzlich freigestellt, seine Entwürfe inklusive Markennamen etc. als Referenzen zu veröffentlichen oder Dritten vorzustellen.

An geeigneten Stellen werden in die Web-Site Hinweise auf die Urheberstellung des Auftragnehmers aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

Der Auftrageber ist hinsichtlich aller von ihm zur Veröffentlichung bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Fotos...) verantwortlich, sofern dadurch Rechte Dritter berührt werden. Der Auftragnehmer ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Web-Site entstehen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen werden vom Auftragnehmer sorgsamst behandelt. Nach erfolgter Übernahme in den Datenbestand bzw. Angebotserarbeitung werden sie an den Auftraggeber (bzw. Angebotsnachsuchenden) zurückgesandt. Für einen Verlust oder eine Beschädigung dieser Unterlagen haftet jedoch der Auftragnehmer auf keinem Fall.

Jeglicher Haftungsanspruch des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer ist grundsätzlich auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt.

§ 10 Kündigung

Ein zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossener Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden

Der Auftragnehmer ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt; der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß § 7 Abs. 2 dieses Vertrages nicht nachkommt.

Der Auftragnehmer ist zur Kündigung weiterhin berechtigt, wenn ihm Gepflogenheiten geschäftsschädigender, zivil- oder strafrechtlicher Natur über den Auftraggeber bekannt werden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihm nicht bekannt waren oder sein konnten.

§ 11 Geltungsbereich

Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie darauf beruhende Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Kulmbach als Gerichtsstand vereinbart.

§ 12 Datenschutz

Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden beim Auftragnehmer elektronisch gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden strikt vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben, es sei denn, übergeordnete Bestimmungen und Gesetze zwingen den Auftraggeber hierzu.

§ 13 Ergänzende Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

Nicht berührt werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, sowie darauf beruhender Verträge, Geschäfts- und Vertragsbedingungen, von AGB’s, die von Firmen geführt werden, die auftragsbezogen für den Auftragnehmer oder dessen Kunden tätig werden. Diese Drittfirmen werden im Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, namentlich unter Nennung des Standortes deren Allgemeiner Geschäftsbedingungen und der technischen Möglichkeit der Einsehbarkeit derselben erwähnt.

Das Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend. Ein für Auftraggeber sowie Auftragnehmer bindender Vertrag kommt erst mit der rechtsverbindlichen Unterschrift beider Parteien zustande.

Der Auftragnehmer prüft nicht, inwieweit der Verhandlungspartner, der einen Vertrag unterzeichnet, von der Firma, die Inhaber der in Auftrag gegebenen Website ist, zur Auftragserteilung bevollmächtigt und zeichnungsberechtigt ist. Ansprüche aus vertraglich vereinbarten Leistungen werden im Fall der Nichterbringung finanzieller Leistungen durch diese Firma an die unterzeichnende natürliche Person gerichtet und rechtlich durchgesetzt.

AGB’s von Drittanbietern und/oder nicht deutschen Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil. Die AGB’s von Geschäftskunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Alle Abweichungen hiervon bedürfen unserer expliziten schriftlichen Bestätigung und Zustimmung.

Auf freiwillig von uns angebotene kostenlose Service-Leistungen über die Vertragsbestimmungen hinaus besteht kein Rechtsanspruch. Kostenlose Leistungen können von uns jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ihre längerfristige freiwillige Erbringung konstituiert keine gewohnheitsrechtlichen Ansprüche.